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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
1.1 Diese AEB sind verbindlicher Bestandteil aller Kaufverträge zwischen Image Wear AG und dem Anbieter. Sie gelten auch für Folgeaufträge, ohne dass der Käufer erneut auf diese Bedingungen hinweist. Image Wear AG ist jederzeit berechtigt, die AEB einseitig zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten jeweils die aktuellen AEBs.
1.2 Individuelle schriftliche Absprachen zwischen Image Wear AG und dem Anbieter gehen diesen AEB, soweit sie davon abweichen, vor.
1.3 Es gelten ausschliesslich die AEBs von Image Wear AG. Allgemeine Geschäfts- oder Verkaufsbedingungen des Anbieters werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Image Wear AG stimme ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Das Angebot des Anbieters (einschliesslich Demonstration, Lieferung von zugehörigen Unterlagen, Mustern und Modellen) erfolgt unentgeltlich, selbst wenn Image Wear AG als potentielle Käuferin das Angebot anschliessend ablehnt.
2.2 Weicht das Angebot von der Offertanfrage von Image Wear AG ab, so weist der Anbieter ausdrücklich schriftlich darauf hin.
2.3 Der Anbieter weist ausdrücklich schriftlich darauf hin, wenn Schutzrechte Dritter die Nutzung seiner Lieferungen und Leistungen durch Image Wear AG einschränken.
2.4 Unterlässt es der Anbieter sein Angebot zu befristen, so bleibt er während 2 Monaten ab Datum an das Angebot gebunden.
2.5 Der Vertragsschluss erfolgt durch schriftliche Bestellung von Image Wear AG. Schriftform ist auch durch Datenfernübertragung, insbesondere per E-Mail gewahrt.
2.6 Beabsichtigt der Lieferant, bei ihm bestellte Waren oder Werke durch Dritte fertigen zu lassen, ist rechtzeitig unser Einverständnis unter Bekanntgabe der Unterlieferanten einzuholen.
2.7 Die Bestellung ist vom Lieferanten innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Bestelldatum zu bestätigen. Geschieht dies nicht, ist Image Wear AG zum Widerruf der Bestellung berechtigt, ohne dass der Lieferant hieraus Ansprüche ableiten kann.

3. Zahlungskonditionen
3.1 Die Vergütung deckt alle Leistungen ab, die zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig sind. Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere die Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten, Spesen, Lizenzgebühren sowie alle öffentlichen Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer, Zoll), sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde (z.B. ex works Lieferung).
3.2 Bei mangelhaften Leistungen ist Image Wear AG berechtigt, die Zahlung anteilsmässig bis zur ordnungsgemässen Erfüllung zurückzuhalten.
3.3 Preisanpassungen erfordern zu ihrer Gültigkeit der Zustimmung beider
Parteien.

4. Ausführung und Lieferkonditionen
4.1 Der Anbieter zeigt Image Wear AG sofort alle Umstände schriftlich an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden, und informiert Image Wear AG schriftlich über alle Weiterentwicklungen, die aus technischen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen eine Änderung in Umfang oder Art der Leistungen angezeigt erscheinen lassen.
4.2 Vorzeitige Lieferungen oder Teillieferungen bedürfen unserer vorgängigen Zustimmung. In diesem Fall ist Image Wear AG berechtigt, uns aus der vorzeitigen Lieferung entstehende Kosten (Lagerkosten etc.) vom Kaufpreis in Abzug zu bringen.
4.3 Jeder Sendung ist ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung beizufügen. Die Lieferscheine müssen Angaben über den Inhalt sowie die Käufer-Bestellnummer enthalten.
4.4 Erfüllungsort ist der von Image Wear AG in der Bestellung bezeichnete Bestimmungsort. Nutzen und Gefahr gehen am Erfüllungsort auf Image Wear AG über.
4.5 In der Bestellung festgelegte Liefertermine- und -fristen sind verbindlich. Mass-gebend für die Einhaltung des Liefertermins ist der Wareneingang am Erfüllungsort.
4.6 Erkennt der Anbieter, dass die vereinbarten ab Werk Termine bei Produktionsbestellungen nicht eingehalten werden können, so hat er dies Image Wear AG sofort unter Angabe der Gründe und Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen und auf eigene Kosten alle notwendigen Gegenmassnahmen zur Verhinderung eines Verzugs sowie eventueller Verzugsschäden zu treffen.
4.7 Bei Nichteinhalten des vereinbarten Liefertermins gemäss 4.1 verpflichtet sich der Anbieter zur Bezahlung einer Konventionalstrafe von 5% für jede Woche Verspätung ab Datum des vereinbarten Liefertermins, maximal 25% des Wertes der verzögerten Lieferung.
4.8 Die Einrichtung der Konventionalstrafe entbindet den Anbieter nicht von seiner Verpflichtung zur vertragsgemässen Erfüllung.
4.9 Image Wear AG ist berechtigt, die Konventionalstrafe jederzeit teilweise oder in vollem Umfang einzufordern oder zu verrechnen. Macht Image Wear AG von diesem Recht nicht sofort Gebrauch, so liegt darin noch kein Verzicht auf je-derzeitige Geltendmachung der Konventionalstrafe. Ein Verzicht kann erst an-genommen werden, wenn die Konventionalstrafe nicht spätestens 3 Monate nach vollständiger Vertragserfüllung eingefordert worden ist.
4.10 Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten, soweit die Konventionalstrafe zur Deckung des Schadens nicht ausreicht und der Anbieter nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

5. Gewährleistung
5.1 Der Anbieter gewährleistet, dass seine Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen, ferner diejenigen Eigenschaften, welche Image Wear AG auch ohne besondere Vereinbarung in guten Treuen voraussetzen durfte.
5.2 Die Prüf- und Rügeobliegenheiten von Art. 201 OR für Lieferungen und Leistungen werden wegbedungen. Liegt ein Mangel vor, stehen Image Wear AG die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäss Art. 205ff OR nach Wahl offen.

6. Schutzrechte
6.1 Dokumente und Knowhow, welche Image Wear AG dem Anbieter für die Ausarbeitung des Angebots bzw. im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt hat, dürfen weder abgeändert noch für keine anderen Zwecke verwendet werden. Die Dokumente bleiben im Eigentum von Image Wear AG und sind vom Anbieter auf erste Aufforderung hin zu retournieren. Der Anbieter hat den von ihm beauftragten Dritten (z.B. Subunternehmer) die entsprechende Verpflichtung zu informieren. Image Wear AG behält sich vor, gegen unbefugte Verwertung (z.B. Vervielfältigung, Verbreitung) der Dokumente auch in abgeänderter Form und anderer Verletzungen der ihr zustehenden Rechte vorzugehen.
6.2 Der Anbieter gewährleistet, dass die gelieferte Ware keine Patente oder andere Schutzrechte Dritter verletzt und stellt Image Wear AG gegen sämtliche Ansprüche Dritter aufgrund behaupteter oder erfolgter Verletzungen von Schutzrechten jedwelcher Art vollumfänglich schadlos.

7. Abtretungs- und Verpfändungsverbot
7.1 Die dem Anbieter aus der Bestellung zustehenden Forderungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Image Wear AG weder abgetreten noch verpfändet werden.

8. Vertraulichkeit und Datenschutz
8.1 Die Parteien behandeln sämtliche Informationen und Daten aus dem Vertragsverhältnis als vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet sind. Im Zweifel sind sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
8.2 Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht schon vor Vertragsabschluss und gilt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverändert weiter.
8.3 Dies gilt auch für allfällige vom Anbieter beauftragte Drittpersonen.
8.4 Jegliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten dient ausschliesslich der Erbringung unserer Dienstleistungen. Unsere weitergehende Datenschutzerklärung findet sich auf unserer Webpage. Verwendet oder verarbeitet der Anbieter Daten, welche von Image Wear AG zur Verfügung gestellt werden, so hält er die Bestimmungen gemäss anwendbarer Datenschutzgesetze ein.

9. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
9.1 Auf den Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.2 Der Gerichtsstand für alle sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten befindet sich beim zuständigen ordentlichen Gericht am aktuellen Gesellschaftssitz von Image Wear AG.

Zürich, 06. Januar 2025