Allgmeine Geschäftsbedinungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER IMAGE WEAR AG
1.GELTUNGSBEREICH
Allen Geschäftsbeziehungen zwischen der Image Wear AG und ihren Kunden liegen diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich
eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Image Wear führt die Bestellung nach
den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen AGB’s aus. Entgegenstehende AGB’s
erkennt Image Wear AG nicht an, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon
unberührt.
2. DESIGNVORSCHLÄGE / KOSTEN
Die Image Wear AG erstellt dem Kunden gemäss seinen vollständigen Angaben im Formular
Kundenbriefing einen kostenpflichtigen Designvorschlag. Die Kostenbasis beträgt
CHF 120.00 pro Stunde und wird vorab offeriert. Weitere vom Kunden gewünschte Arbeiten
(Designanpassungen, Stoffsourcing, Projektumsetzung) werden nach Aufwand zum
gleichen Stundenansatz pro Design- / Technikerstunde verrechnet.
3. VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde entweder die Auftragsbestätigung (AB)
physisch oder digital unterschreibt oder im online Bestellshop einen Auftrag freigibt.
4. GRÖSSENAUFNAHMEN (GA)
Um die Konfektionsgrössen für die zu bestellenden Artikel feststellen zu können, offeriert
Image Wear AG folgende verschiedene Grössenaufnahmevarianten:
4.1 Bei Grössenaufnahmen beim Kunden vor Ort innerhalb eines Radiusses von
100km um Zürich herum verrechnen wir folgende Tarife:
• CHF 450.00 für einen halben Tag pro Grössenaufnehmer für bis zu 10 Personen
• CHF 900.00 für einen ganzen Tag pro Grössenaufnehmer für bis zu 20 Personen
Jede zusätzliche, aufzunehmende Person wird mit CHF 40.00 berechnet.
Bei grösseren Distanzen bzw. Anzahl Mitarbeitern werden entsprechende Tagespauschalen
vorab offeriert und separat verrechnet.
4.2 Bei einer Inhouse Grössenaufnahme bei Image Wear AG werden CHF 25.00 pro
Person verrechnet.
4.3 Bei einer Selbstaufnahme mittels Tutorial-Video. Vorhandene GA-Sets werden
dem Kunden zur Verfügung gestellt. Die Transportkosten der GA-Sets werden mit mindestens
CHF 50.00 bzw. nach Aufwand verrechnet.
4.4 Wünscht der Kunde ein Probierset zu kaufen gewährt Image Wear AG einen
20% Rabatt auf den regulären Preis.
4.5 Zusätzliche GA-Termine (zusätzliche Anpassungen, Änderungen etc.) werden automatisch
nach Tarif 4.1-4.3 verrechnet.
Die Verantwortung für die Richtigkeit der korrekt ermittelten Grössendaten liegt bei Variante
4.1 und 4.2 bei der Image Wear AG Bei Variante 4.3 liegt die Verantwortung beim
Kunden. Alle auf einer GA basierenden Bestellungen müssen innerhalb von 4 Wochen
getätigt werden (Unterschrift AB bzw. Onlinebestellung). Ansonsten geht die Verantwortung
der Grössenmasse wegen sich in der Zwischenzeit verändernder Körpermasse auf
den Kunden über.
5. QUALITÄT / QUALITÄTSKONTROLLE (QC)
Abweichungen von Farben und Qualität können je nach Grundmaterial und/oder Veredelungsverfahren
nicht ausgeschlossen werden.
Die QC erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach den Kriterien der AQL-Inspektion (=
acceptable quality level = annehmbare Qualitätsstufe). AQL ist Bestandteil des international
anerkannten Prüfstandards MIL-STD 105E.
Dieser Standard definiert unter anderem die maximal zulässigen Defekte pro 100 Teile in
Prozent, eingeteilt in drei Kategorien:
– Critical defects: kritische Defekte, die die vorgesehene Verwendung der Artikels
verunmöglichen
– Major defects: grosse Defekte, die die vorgesehene Verwendung der Artikel
beeinträchtigen
– Minor defects: geringfügige Defekte, die die vorgesehene Verwendung der
Artikel nicht oder nicht massgeblich beeinträchtigen
Für kritische Defekte gibt es keine Toleranz. Für die beiden anderen Stufen sind die
Grenzwerte, sofern nicht anders vertraglich bestimmt, die folgenden:
– Major defects: AQL 2.5% – Minor defects: AQL 4%
Bei Vertragsabschluss gelten diese Major und Minor defects als vom Kunden anerkannt
und die QC wird nach diesen Vorgaben durchgeführt.
BEMASSUNG VON TEXTILIEN:
Die von uns angebotenen Textilien, gewirkt oder gewoben, werden nach unseren Standardmassen
resp. bei Handelsartikeln den Standardmassen der von uns vertretenen Marken
hergestellt. Entsprechende Masstabellen stellen wir gerne zur Verfügung. Die von uns
vorgelegten Muster sind in der Regel massverbindlich. Für Sonderanfertigungen können
wir auch andere Masse verwenden. Image Wear AG arbeitet mit folgenden Grössentoleranzen:
– Gewirkte Ware: 5%, Gewobene Ware: 3.5%
Mit der Erteilung des Auftrages erkennen Sie diese Toleranzen an.
FARBABWEICHUNGEN VON STOFFEN:
Nachproduktionen von bestehenden Stoffen können farbliche Änderungen aufweisen. Geringfügige
Farbabweichungen von Produktionen aus unterschiedlichen Farbpartien oder
Produktionseinheiten im Rahmen bis 1,0 Delta E sind technisch unvermeidbar. Innerhalb
dieses Toleranzwertes sind diese vom Kunden zu akzeptieren und stellen keinen Grund zu
einer M.ngelrüge dar.
6. Kommissionierung der Artikel/Waren pro Träger
Auf Kundenwunsch werden alle Artikel pro Träger kommisioniert. Die Kosten belaufen
sich pauschal pro Träger auf CHF 25.00. Wünscht der Kunde keine Kommissionierung,
werden alle Artikel normal im Paket zum Versand gebracht.
7. LIEFERFRISTEN
Die Lieferfrist beträgt in der Regel zwischen 4 bis 16 Wochen in Abhängigkeit der Verfügbarkeit
der benötigten Stoffe und Zutaten. Die Lieferfrist beginnt, wenn die Image Wear
AG sämtliche Angaben, Genehmigungen usw. vom Kunden erhalten hat und der Kunde
die bei Auftragserteilung vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Für Umfang und Ausführung
der Lieferung ist das angenommene Festangebot bzw. die Auftragsbestätigung entscheidend.
Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt
des Vertrages, zur Verweigerung der Annahme und/oder zu Schadenersatz. Für individuell
angefertigte Berufsbekleidung besteht kein Rückgaberecht.
Die Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten. Verspätet sich die Lieferung
aus Gründen, welche Image Wear AG nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt,
Einfuhr- oder Transportschwierigkeiten, Arbeitsniederlegungen, vom Käufer nachträglich
verlangte Änderungen), so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.
8. MINDESTBESTELLMENGE / KLEINMENGENZUSCHALG
Bestellungen müssen grundsätzlich über folgenden Minimalwerten liegen:
Erstbestellungen Nettowarenwert von mehr als CHF 10’000.00
Nachbestellungen Nettowarenwert von mehr als CHF 5’000.00
Nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung von Image Wear AG können in Ausnahmefällen
auch tiefere Nettowarenwerte bestellt werden. Bei Aufträgen unter CHF 500.00
wird ein Kleinmengenzuschlag von mindestens CHF 50.00 pro Auftrag verrechnet.
9. TRANSPORTKOSTEN
Postalische Lieferungen pro Standort in der Schweiz ab einem Nettowarenwert von CHF
500.00 werden frei Haus geliefert. Alle weiteren Lieferungen werden „ex Werk Zürich“ mit
einer Pauschale von CHF 25.00 zum Versand gebracht. Image Wear AG ist zur Teillieferung
berechtigt, welche anteilig verrechnet werden kann. Für den Kunden fallen dadurch
keinerlei Mehrkosten an. Lieferungen ins Ausland sind immer kostenpflichtig und werden
separat offeriert bzw. verrechnet.
10. MÄNGELRÜGE
Der Empfänger einer Lieferung hat diese innert 10 Tagen zu prüfen und allfällige Mängel
unverzüglich schriftlich Image Wear AG bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gilt die
Lieferung als genehmigt. Davon ausgenommen bleiben verdeckte Mängel.
11. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELHAFTUNG
Berufsbekleidung wird regelmässig unter Verwendung von Naturprodukten angefertigt.
Geringe Farb-, Struktur- und sonstige Unterschieden stellen keinerlei Reklamations- oder
Haftungsgrund dar. (vgl. Ziffer5) Bei berechtigten M.ngelrügen werden die Mängel, je
nach Wahl von Image Wear AG, entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung behoben.
Schlagen die Nachbesserungs- bzw. Neulieferungsversuche fehl, steht dem Kunden
das Recht zu, den Preis herabzusetzen. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere
Schadenersatz-ansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit seitens Image Wear AG.
12. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Preise verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Die Ware wird gegen Rechnung ausgeliefert. 50% der Rechnungssumme (bei Aufträgen
über CHF 5‘000.-) zahlt der Kunde bei Bestellung, 50% bei Auslieferung. Die Zahlungen
sind 10 Tage netto, ohne Skonto an Image Wear AG zu leisten. Das Fehlen von Teilen aus
der Bestellung berechtigt nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Image Wear AG behält
sich das Recht vor, Bestellungen von Neukunden und bestehenden Kunden nur gegen
vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrages auszuführen.
Bei Zahlungsverzug kann die Image Wear AG Mahnkosten oder Verzugszinsen verlangen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung der Forderung
durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt, bleiben unberührt.
13. LAGERHALTUNG und ABNAHMEGARANTIE
Auf Wunsch offeriert die Image Wear AG hergestellte Teile für die Kunden zu lagern. Die
Lagerhaltungskosten für Fertigteile belaufen sich auf 0.75% des Nettowarenwertes pro
Monat. Hat Image Wear AG auf Wunsch des Kunden Stoffreserven oder eine bestimmte
Menge an Bekleidungsteilen an Lager genommen, um Nachproduktionen durch allfällige
Gewebebeschaffungszeiten nicht zu verzögern, verpflichtet sich der Kunde, im Falle einer
Beendigung der Zusammenarbeit die Stoffe zum Einstandspreis und die Artikel zu den
vereinbarten Verkaufspreisen zu beziehen.
14. RÜCKSENDUNGEN / WIEDEREINLAGERUNGSKOSTEN
Ausnahmsweise können Fertigartikel vom Kunden retourniert werden (z.B- falsche Grössen/
Farbe/Modell bestellt), wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
• die Fertigartikel sind ungetragen, unbeschädigt, befinden sich im Originalzustand und
wurden nicht geändert (keine Anpassungen, keine Bestickung etc.)
• die Rücksendung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung erfolgen
• die Rücksendung muss begründet und vorgängig von Image Wear AG schriftlich bewilligt
werden
• die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu
verpacken
• die Rücklieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden und wird mit eingeschriebener
Post gesendet
Für den damit verbundenen Aufwand (Zoll – und Importkosten, Transport, Handling),
verrechnet die Image Wear AG eine Pauschale von 20% auf den Nettowarenwert der retournierten
Artikel.
Für individuell angefertigte Artikel bzw. solche mit Anpassungen besteht kein Rückgaberecht.
15. EIGENTUMSVORBEHALT
Image Wear AG behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung
vor und kann den Eigentumsvorbehalt im amtlichen Register eintragen lassen.
16. RECHTE
Sämtliche künstlerischen und technischen Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Designs,
Schnitte, Grössensätze usw.) unterliegen dem Urheberrecht. Sie bleiben geistiges Eigentum
der Image Wear AG und werden nicht ausgeliefert sofern nicht schriftlich etwas anderes
mit dem Kunden vereinbart wurde. Die Nachproduktion der angebotenen oder erworbenen
Berufsbekleidung durch Dritte ist nicht erlaubt.
17. DATENSCHUTZ
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der
geltenden Bestimmungen erhoben und gespeichert und bei der Bestellabwicklung gegebenenfalls
an verbundene Unternehmen sowie Dritte zur gehörigen Bestellabwicklung
weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
Image Wear AG ist berechtigt die geschäftlichen Daten zum Zwecke der Kreditprüfung
und der Bonit.tsüberwachung im Rahmen eines Datenaustausches an ein Kreditunternehmen
zu übermitteln.
18. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Das Vertrags- bzw. Auftragsverhältnis untersteht
schweizerischem Recht.
Zürich, März 2023